ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN AN DER MONSTER RUN VERANSTALTUNG

1 Grundlegendes

 (1)  Veranstalter der An der MONSTER RUN Veranstaltung ist der Monster Sport Club Colbitz, Alter Bahndamm 53, 39326 Colbitz.

(2)  Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an der MONSTER RUN Veranstaltung.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von Teilnehmenden bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an den Monster Sport Club Colbitz zu richten.
(4) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird nachfolgend lediglich die männliche Schreibweise (z.B. „Teilnehmer“) verwendet. Sie bezieht sich jedoch gleichermaßen auf Personen jeden Geschlechts. Eine wie auch immer geartete Diskriminierung ist ausgeschlossen.

 

2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

 1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss der Teilnehmer das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter von 17 Jahren zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt ein Teilnehmer ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Monster Sport Club Colbitz berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer sein Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen er die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der des Monster Sport Club Colbitz, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihm damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmer oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

·      Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmern oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit des Teilnehmers getroffen.

·      Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmer vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.

·      Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.


(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmer und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den Teilnehmer oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmern gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch den Monster Sport Club Colbitz genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer.

 

3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises

 (1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(5) Das Wiederrufsrecht regelt den Widerruf für den Verbaucher.



 

4 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Der Monster Sport Club Colbitz ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Der Monster Sport Club Colbitz wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

HAFTUNGSVEREINBARUNG FÜR AN DER MONSTER RUN VERANSTALTUNG

Die MONSTER RUN Veranstaltung wird veranstaltet durch der Monster Sport Club Colbitz, Alter Bahndamm 53, 39326 Colbitz.

Hiermit bestätigt der Teilnehmer, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der MONSTER RUN Veranstaltung mit Risiken für seine körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.

 

1 Körperliche Risiken

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es bei der MONSTER RUN Veranstaltung regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer oder natürliche Umstände kommen kann. Ihm ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen;

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmern, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer, falsches oder unangemessenes Verhalten des Teilnehmers selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinnahe Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.

Der Teilnehmer versichert körperlich in der Lage zu sein, An der MONSTER RUN Veranstaltung abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die MONSTER RUN Veranstaltung selbstständig abzubrechen.

Der Teilnehmer versichert, während der MONSTER RUN Veranstaltung einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.



2 Risiken für persönliches Eigentum

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur der An der MONSTER RUN Veranstaltung zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während der An der MONSTER RUN Veranstaltung am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.

 

3 Haftungsbeschränkung

Der Monster Sport Club Colbitz haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer von vertragswesentlichen Pflichten des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten.

Die Informationen auf den MONSTER RUN Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den MONSTER RUN Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich des Termins, Standort und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.


 

4 Ausdrückliche Erklärung des Teilnehmers

·      Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.

·      Ich werde vor dem Start den Streckenplan der MONSTER RUN Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

·      Ich bin körperlich in der Lage an der MONSTER RUN Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an der MONSTER RUN Veranstaltung in Frage stellt.

·      Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der MONSTER RUN Veranstaltung resultieren, übernimmt.

·      Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

·      Mir ist bewusst, dass ich die MONSTER RUN Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der MONSTER RUN Veranstaltung erfolgt freiwillig.

·      Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld einer Veranstaltung des Monster Sport Club Colbitz zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch der Monster Sport Club Colbitz und durch von den Monster Sport Club Colbitz beauftragte Dienstleister im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf der Monster Sport Club Colbitz erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Der Monster Sport Club Colbitz wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.


 5 Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an einer MONSTER RUN Veranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an und bestätige, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt, ich auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehme und ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert bin. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Der Monster Sport Club Colbitz ist zu Änderungen der Haftungsvereinbarung und sonstiger Bedingungen (bspw. allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen) berechtigt. Der Monster Sport Club Colbitz wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR die LITTLE MONSTERS RUN VERANSTALTUNG


 1 Grundlegendes

(1) Veranstalter der Little Monsters Run Veranstaltung ist der Monster Sport Club Colbitz.

(2) Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die Teilnahme an der Little Monsters Run Veranstaltung.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen von Teilnehmenden bedürfen der Textform (E-Mail, Brief, Fax) und sind direkt an den Monster Sport Club Colbitz zu richten.

(4) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird nachfolgend lediglich die männliche Schreibweise (z.B. „Teilnehmer“) verwendet. Sie bezieht sich jedoch gleichermaßen auf Personen jeden Geschlechts. Eine wie auch immer geartete Diskriminierung ist ausgeschlossen.

2 Teilnahme als aktiver Teilnehmer, Begleitperson, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

 (1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss das/die zu betreuende/n Kind/Kinder das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Des Weiteren benötigt jedes Kind mindestens eine und maximal zwei mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person(n) (im Folgenden: „Begleitperson“). Eine Begleitperson ist berechtigt maximal vier Kinder zu begleiten. Die Begleitperson muss am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gibt ein/e Teilnehmer/in oder Begleitperson ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist der Monster Sport Club Colbitz berechtigt, ihn/sie von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der/die Teilnehmer/in oder Begleitperson ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen des Monster Sport Club Colbitz, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt. Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der/die Teilnehmer/in oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmer/innen.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

·      Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmer und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmer/innen oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmer/innen und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der Teilnehmer/in getroffen.

·      Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle geltenden zwingenden Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, einzuhalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für die Teilnehmenden selbst und andere an der Veranstaltung beteiligte Personen, die im Rahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes für die Veranstaltung definiert werden (bspw. 3G-Nachweise zur Pandemieeindämmung). Entsprechende Maßnahmen eines spezifischen Sicherheits-/Hygienekonzeptes werden den Teilnehmer vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.

·      Teilnehmer/innen und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmer/innen, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.


(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmern/innen und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für den/die Teilnehmer/in oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmer/innen gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmern/innen und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur, behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch den Monster Sport Club Colbitz genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmer/innen.

3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises

 

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnahmetickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer/innen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(5) Das Wiederrufsrecht regelt den Widerruf für den Verbaucher.

4 Abschlussbestimmung

 

Hiermit nehme ich die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für mich und das/die von mir zu begleitende/n K­ind/Kinder an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Der Monster Sport Club Colbitz ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und sonstiger Bedingungen (bspw. Haftungsvereinbarung) berechtigt. Der Monster Sport Club Colbitz wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

­HAFTUNGSVEREINBARUNG FÜR DIE TEILNAHME AN LITTLE MONSTERS RUN VERANSTALTUNGEN

Veranstalter der Little Monsters Run Veranstaltungen ist der Monster Sport Club Colbitz.

Hiermit bestätigt die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person, dass ihr bekannt ist, dass die Teilnahme an Little Monsters Run – Veranstaltungen mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit oder die körperliche Gesundheit des zu betreuenden Kindes, als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist. Sie bestätigen zudem, dass bei der Auswahl der Strecke Mini Little Monster Run bzw. Maxi Little Monster Run, die körperlichen und sportlichen Fähigkeiten der angemeldeten Kinder vorliegen um den entsprechenden Hindernislauf bewältigen zu können.

1 Körperliche Risiken

Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass es bei der Little Monsters Run – Veranstaltung regelmäßig zu leichten Verletzungen durch Hindernisse, den Streckenverlauf, andere Teilnehmer/innen oder natürliche Umstände kommen kann. Ihr ist ferner bekannt, dass auch mittlere und schwere Verletzungen, bis hin zu dauerhaften Lähmungen und/oder Tod, nicht ausgeschlossen werden können.

Diese umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, (1) Ertrinken; (2) fast Ertrinken; (3) Verstauchungen; (4) Zerrungen; (5) Frakturen; (6) Verletzungen durch Wärme und Kälte; (7) Überbelastung; (8) Gehirnerschütterung; (9) Bisse und/oder Stiche von Tieren; (10) Kontakt mit giftigen Pflanzen; (11) Infektionen; (12) Wirbelsäulenverletzung; (13) Schlaganfall; (14) Herzinfarkt; (15) Abschürfungen; (16) Schnittverletzungen.

Die körperlichen Risiken entstehen bei, sind jedoch nicht beschränkt auf (1) Unfälle beim, Paddeln, Klettern, Balancieren, Wandern, Laufen, Schwimmen; (2) Berührung oder Zusammenstoß mit anderen Personen oder Gegenständen (z. B. Zusammenstoß mit Zuschauern oder Eventpersonal), Berührung mit anderen Teilnehmer/innen, Berührung oder Zusammenstoß mit Kraftfahrzeugen oder Maschinen und Berührung mit natürlichen oder menschengemachten fixen Gegenständen; (3) Berührung mit Hindernissen (z. B. natürliche und künstliche Gewässer/Schlamm, Unebenheiten der Straßen und der Oberfläche, große Nähe zu und/oder Berührung mit dichtem Rauch, Röhren und rauem Holz); (4) Gefahren im Zusammenhang mit der Ausrüstung (z. B. kaputte, schadhafte oder unangemessene Wettkampfausrüstung, unvorhergesehener Ausfall der Geräte, schwierige Streckenbedingungen); (5) wetterbedingte Risiken (z. B. extreme Hitze, extreme Kälte, Nässe, Eis, Regen, Nebel); und (6) Probleme im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Verhalten (z. B. falsches oder unangemessenes Verhalten anderer Teilnehmer/innen, falsches oder unangemessenes Verhalten der mit der Beaufsichtigung des Kindes beauftragten Person oder des Kindes selbst, Fehler bei der Beurteilung durch das Event-Personal).

Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass durch den Streckenverlauf bedingt eine adäquate medizinische Versorgung nicht flächendeckend gewährleistet werden kann und auftretende medizinische Probleme dadurch einen schwereren Verlauf nehmen können.

Die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person versichert für sich selbst und das zu betreuende Kind körperlich in der Lage zu sein, die Little Monsters Run – Veranstaltung abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, die Little Monsters Run – Veranstaltung selbstständig und gemeinsam mit dem Kind abzubrechen.

Die teilnehmende und erziehungsberechtige oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person versichert, während der Little Monsters Run – Veranstaltung einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmern/innen zu pflegen, das/die zu betreuende/n Kind/Kinder dazu anzuhalten und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

2 Risiken für persönliches Eigentum

Der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur der Little Monsters Run – Veranstaltung zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während der Little Monsters Run – Veranstaltungen am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck. Eine entsprechende Haftung für das persönliche Eigentum durch den Veranstalter wird ausgeschlossen.

3 Haftungsbeschränkung

Die Monster Sport Club Colbitz haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an ihrer Person oder an dem/der zu betreuenden Kind/Kinder ist, soweit sie anfällt, von der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragte Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen für sich und das Kind/die Kinder zu unterhalten.

Die Informationen auf den Little Monsters Run Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den Little Monsters Runs Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Termin, Standort und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

4 Ausdrückliche Erklärung der teilnehmenden und erziehungsberechtigen oder mit der Beaufsichtigung des Kindes/der Kinder beauftragten Person


·      Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr für mich und das/die von mir zu betreuende/n Kind/Kinder zu.

·      Ich werde vor dem Start den Streckenplan der Little Monsters Run – Veranstaltung studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption, Anordnung der Hindernisse oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

·      Ich und das/die von mir zu begleitende/n Kind/Kinder sind körperlich in der Lage, an der Little Monsters Run – Veranstaltung teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit oder die des Kindes/der Kinder durch die Teilnahme an der Little Monsters Run – Veranstaltung in Frage stellt.

·      Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus der Little Monsters Run – Veranstaltung resultieren, für mich oder das/die zu begleitende/n Kind/Kinder übernimmt.

·      Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen für mich und das/die zu begleitende/n Kind/Kinder im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.

·      Mir ist bewusst, dass ich die Little Monsters Run – Veranstaltung zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an der Little Monsters Run – Veranstaltung erfolgt freiwillig.

·      Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich und/oder das/die von mir zu beaufsichtigende/n Kinder teilweise oder ganz während und im Umfeld einer Veranstaltung der Monster Sport Club Colbitz zeigen, dürfen ohne Nennung persönlichen Daten durch den Monster Sport Club Colbitz und durch von der Monster Sport Club Colbitz beauftragte Dienstleister im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf der Monster Sport Club Colbitz erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Der Monster Sport Club Colbitz wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.

5 Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an einer Little Monsters Run – Veranstaltung umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos für mich oder das/die zu begleitende/n Kind/Kinder auf mich überträgt, ich und das/die zu begleitende/n Kind/Kinder auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teilnehmen und wir ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert sind. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die ­Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.

Der Monster Sport Club Colbitz ist zu Änderungen der Haftungsvereinbarung und sonstiger Bedingungen (bspw. allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen) berechtigt. Der Monster Sport Club Colbitz wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, oder sonstigen gleichwertigen Gründen (bspw. veränderte Hygieneverordnungen). Die Änderung erfolgt in jedem Fall nur insoweit, um auf die veränderten Umstände zu reagieren, es werden also nicht etwa auch andere Bedingungen geändert, die von den genannten triftigen Gründen überhaupt nicht betroffen sind. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie durch das Zusenden der Bestätigungsmail das Ticket in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Organisationsteam LittleMonstersRun, Monster Sport Club Colbitz e.V., Alter Bahndamm 53, 39326 Colbitz, E-Mail-Adresse: Info@littlemonstersrun.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Stornierungen nach der Widerrufsfrist

Sollten Sie aus Gründen nach der Widerrufsfrist ihre Teilnahme am Little Monsters Run stornieren, liegt es im Ermessen des Organisationsteam ihnen die getätigten Zahlungen zurückzuzahlen. Sollte die Stornierung innerhalb einer Frist von 28 Tagen vor dem Termin des Little Monsters Run liegen, ist eine Rückerstattung der Zahlung ausgeschlossen.